C9 - Gefährdungsbeurteilung gemäß BetrSichV und Arbeitsschutzgesetz
Abschluss: Bildungspass, Zertifikat,
Beschreibung
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 3 Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) ist die Grundlage für das sichere Arbeiten mit Arbeits- und Betriebsmitteln sowie komplexen Anlagen in jedem Unternehmen. Neben der Ermittlung der Gefährdungen, fordert die BetrSichV auch die Festlegung der Prüfzyklen für die eingesetzten Arbeits- und Betriebsmittel. Die Neufassung der BetrSichV gilt seit 01.06.2015 u. a. auch für überwachungsbedürftige Anlagen. Das Schutzkonzept, umfasst auch Nachrüstmaßnahmen. Die Beurteilung zum Explosionsschutz erfolgt nunmehr allein nach der GefStoffV. Wie man die Gefährdungsbeurteilung nach den neuesten Vorgaben aus BetrSichV, ArbStättV und GefStoffV problemlos erstellt und anpasst, vermittelt den Teilnehmern das Praxisseminar Gefährdungsbeurteilung einfach und schnell.
Voraussetzungen/geeignet für:
verantwortliche technische Führungskräfte, Führungspersonal aus Fertigung, Produktion und Logistik
Ziele
Die Teilnehmer wird das Wissen und die Methodenkompetenz vermittelt, um Gefährdungsbeurteilungen und Prüfpflichten nach der BetrSichV rechtssicher zu erstellen, festzulegen und in die betriebliche Praxis zu integrieren. Ihnen wird im Seminar die rechtssichere Umsetzung der BetrSichV nahegebracht. Im Einzelnen vermittelt das Seminar die Erstellung „aller" Gefährdungsbeurteilungen nach der BetrSichV, die Festlegung der notwendigen Prüfzyklen und den Zusammenhang zum Arbeitsschutzgesetz. Dabei werden alle Inhalte und Ergebnisse praxisbezogen und selbstständig erarbeitet.
Kursinhalte
Teil I: Aktuelle Grundlagen der Gefährdungsbeurteilung
- Rechtsgrundlagen (§§ 5, 6 Arbeitsschutzgesetz, § 3 BetrSichV, § 3 DGUV Vorschrift 1, TRBS)
- Verantwortung und Haftung
- Voraussetzungen für die Umsetzung der Gefährdungsbeurteilung
- Vorteile einer strukturierten Gefährdungsbeurteilung für das Unternehmen
- Handlungsschritte bei der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung
Teil II: Praktische Umsetzung einer rechtssicheren Gefährdungsbeurteilung:
- Erfassen der Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
- Ermitteln der Gefährdungen
- Beurteilen der ermittelten Gefährdungen
- Festlegen der erforderlichen Maßnahmen
- Durchführen der Maßnahmen
- Wirksamkeitskontrolle
- Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung
Die Teilnehmer erhalten zusätzlich praktische Vorlagen zur Erstellung und Dokumentation ihrer Gefährdungsbeurteilung.